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Gas anmelden in der neuen Wohnung

Spätestens beim Einzug in eine neue Wohnung oder ein Haus mit Gasanschluss müssen sich Mietinteressenten entscheiden, wo sie ihr Gas anmelden und welchen Gaslieferanten sie wählen. Niemand muss befürchten, dass Gas nicht an eine bestimmte Adresse geliefert werden kann. Die gesetzliche Grundversorgung stellt sicher, dass alle Haushalte mit Gas versorgt werden können. Die Gaspreise variieren jedoch zwischen den Anbietern erheblich. Daher ist es immer interessant, die Gaspreise zu vergleichen, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden. Besonders einfach geht das mit dem Gasvergleichsrechner von Stromzentrum.

Sie möchten Ihren Anbieter wechseln?

Mit dem Gas in der Grundversorgung

Wenn Sie in eine Wohnanlage einziehen und einen Gasherd haben, beispielsweise in der Küche, können Sie diesen in der Regel anschalten und direkt nutzen. Denn auch ohne Vertragsabschluss mit einem Gasversorger übernimmt der Grundversorger eines Wohngebiets automatisch die Gasversorgung für eine Wohnung. Der Hauptlieferant ist immer der Gasversorger, der die meisten Haushalte in einem bestimmten Gebiet mit Gas versorgt. 

Da sich dies ändern kann, wird der Basisanbieter periodisch ermittelt. Der Gaslieferant garantiert vor Ort den Anschluss der Wohnung. Dies geschieht immer bei Ausfall des Gasversorgers, der nicht der Grundversorger ist, sondern die Gasheizung bereitstellt. So wird sichergestellt, dass kein darauf angewiesener Haushalt ohne Gas auskommen muss. 

Dies ist auch für Kunden wichtig, die bei ihrem Wunschlieferanten keinen Vertrag eingehen können, weil der Eintrag der Schufa dies verhindert. Selbstverständlich können Gasverbraucher auch freiwillig beim Grundversorger bleiben und dort Gas anmelden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welcher Gasanbieter in einem neuen Wohngebiet die Grundversorgung übernimmt, können Sie Ihren Vermieter fragen. In der Regel handelt es sich dabei um lokale Annehmlichkeiten der Stadt. Die Gasanmeldung ist nicht nur im Basistarif des Versorgers möglich, sondern auch über mehrere andere Tarifpläne.

Ganz einfach Gas anmelden bei Ihren Wunschanbieter

Der lokale Grundversorger ist eine vernünftige Basis, aber die Gaspreise eines örtlichen Stadtwerks sind zum Gas anmelden in den meisten Fällen nicht die günstigsten. Vor dem Umzug und der Anmeldung für einen Gasanschluss empfiehlt es sich, sich rechtzeitig anderweitig über die attraktiven Gaspreise im Gasvergleich zu informieren. Sie können sich zum Wunschtermin bei Ihrem Gasversorger Ihrer Wahl anmelden. Am besten informieren Sie Ihren neuen Anbieter einige Wochen vor dem Umzug. Ein schneller Gasanbieterwechsel mit Prämie ist jedoch trotzdem möglich, da der Grundtarif des lokalen Gasanbieters nur eine zweiwöchige Kündigungsfrist hat. 

Auch in der Grundversorgung gibt es keine Mindestvertragsklausel, sodass der Anbieter jederzeit gewechselt werden kann. Ein weiterer Grund, sich bei einem neuen Gasanbieter für Gas anzumelden, kann sein, dass sich die neue Wohnung in einem Gebiet befindet, das der Anbieter nicht regelmäßig beliefert. In diesem Fall steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die ordentliche Kündigungsfrist gilt nicht. 

Unser Gaspreisrechner hilft Ihnen dabei, den besten Preis für ein neues Wohngebiet zu finden, da er nicht nur den besten Preis anzeigt, sondern auch eine Übersicht möglicher Anbieter bietet. Konnte der bisherige Lieferant jedoch an die neue Adresse liefern, genügt oft ein rechtzeitiger Anruf, um die Gaslieferung neu anzumelden.

Wichtige Informationen für das Gas anmelden in der Wohnung oder im Haus

Ob in einer neuen Wohnung oder beim Hauskauf: Die An- oder Ummeldung für Gas ist ein einfacher Vorgang. Wenn Sie den Gaspreisvergleich von Stromzentrum nutzen, können Sie sich ganz einfach online bei Ihrem Gasanbieter Ihrer Wahl registrieren – direkt nach der Tarifentscheidung. Die Daten, die Neukunden beim Gas anmelden angeben müssen, sind wie folgt:

Vor- und Nachname

Lieferadresse

Telefonnummer

Email-Adresse

Zählernummer

Der voraussichtliche Gasverbrauch pro Jahr

Der Zählerstand bei Einzug

Um den günstigsten Tarif zu ermitteln, müssen Sie lediglich Ihre Postleitzahl und Ihren durchschnittlichen jährlichen Gasverbrauch in kWh kennen. Der zweite Wert steht ggf. auf der letzten jährlichen Gasrechnung. Wer zum ersten Mal Erdgas beantragt oder weiß, dass der Verbrauch durch den Zusammenzug steigen wird, kann auch die Quadratmeteranzahl der neuen Wohnfläche angeben. Andererseits kann die Eingabe personenbezogener Daten warten, bis eine Tarifentscheidung im Ökogas Vergleich getroffen wurde.

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Die Kündigung vom Gas beim örtlichen Grundversorger

Bei der Anmeldung für Gas wickelt der neue Versorger automatisch die Vertragsauflösung mit dem bisherigen Versorger ab. Dies gilt auch, wenn Sie noch in der Grundversorgung sind. Eine Kündigung eines Vertrages mit einem Gasversorger ist in der Regel nicht erforderlich. Dies gilt jedoch nur für normale Kündigungsfälle und berücksichtigt die Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist. Für den Fall, dass Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, sollten Sie selbst ein Kündigungsschreiben an den bisherigen Anbieter vor dem Gaspreisvergleich senden. 

Dies kann beispielsweise bei steigenden Gaspreisen der Fall sein. Sie sollten auch kündigen, wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Wenn Sie wegen eines Umzugs an anderer Stelle Gas sparen möchten, können Sie auch gleich zum Umzugsdatum kündigen. Stellen Sie dazu sicher, dass Ihr Vertrag eine Umzugsklausel enthält. Genauso kann es beim Strom zu Erhöhungen kommen. Für den Fall haben wir den transparenten Stromvergleich erstellt.