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Sonderkündigungsrecht bei Strom und Gas

Maximilian Endres

Experte für Strom und Gas

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Sonderkündigungsrecht bei Strom und Gas wird in Deutschland immer bekannter. Durch die hohe Informationsdichte und das Internet haben schon viele Kunden die Möglichkeit ergriffen ihren Versorger zur Preiserhöhung zu wechseln. Wir zeigen auf was es zu beachten gilt.

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Kündigen in der Vertragslaufzeit

Ihre aktuellen Strom- und Gasverträge haben normalerweise eine Mindestlaufzeit oder das Kündigungsrecht, wie im Vertrag vereinbart. In einigen Fällen können Sie den Vertrag jedoch früher kündigen. Aber wann gilt das besondere Kündigungsrecht wirklich? Wir erklären, wann und wie Sie es verwenden können. Das besondere Kündigungsrecht ist im Vertrag festgelegt, um Sie als Kunden zu schützen, ohne unter besonderen Umständen unnötige zusätzliche Gebühren zu zahlen.

Welche Möglichkeiten bestehen

Sonderkündigungsrecht bei Strom und Gas ist nur in folgenden wichtigen Gründen möglich:

Zum einen können die Voraussetzungen aus besonderen Lebensereignissen stammen, die die Vertragsgrundlage beeinflussen. Dies bedeutet beispielsweise, dass Sie in Ihrem alten Wohnsitz keinen Strom- und Gasr mehr verwenden können. Zum anderen können besondere Kündigungsrechte durch einseitige Vertragsanpassungen des Anbieters, das heißt Preiserhöhungen, Angebotsbeschränkungen oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bewirkt werden. Für viele solcher Ereignisse ist das besondere Kündigungsrecht sogar gesetzlich gebunden. Wenn es also nicht im Vertrag festgelegt ist, gilt auch das Kündigungsrecht!

Welche Frist für Sonderkündigungsrecht bei Strom und Gas?

Die Dauer der besonderen Kündigungsfrist kann je nach Vertrag und Branche variieren. Insbesondere nach Preiserhöhungen haben Sie bei Ihrem Stromversorger in der Regel höchstens zwei Wochen Zeit. Daher sollten Sie nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung keine Zeit verlieren und den Vertrag so schnell wie möglich schriftlich kündigen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie den Vertrag sofort kündigen. Dies gilt auch dann, wenn das besondere Ereignis die besondere Kündigung rechtfertigt.

Wie gehe ich bei meinem Sonderkündigungsrecht vor?

Wenn Ihr Anbieter den Vertrag ändert, was zu einer besonderen Kündigung führen kann, müssen Sie diese Informationen zuerst rechtzeitig lesen.

Denn: Insbesondere in Bezug auf Strompreise oder Versicherungsprämien ist die Meldung der Gebührenerhöhung nicht immer so klar und erkennbar, obwohl es immer erforderlich ist, die Lieferanten gegenüber den Verbrauchern so transparent wie möglich zu informieren. 

Beispielsweise wird normalerweise nur der neue Preis erwähnt, sodass Sie sich zuerst mit der Summe der letzten Aussage vergleichen müssen. Daher sollten Sie auch darauf achten, dass die besonderen Kündigungsrechte erwähnt werden. Diese muss nieder geschrieben sein. Der Anbieter ist verpflichtet, dies in solchen Mitteilungen zu tun.

Ihr Vertragspartner muss Sie unverzüglich (in der Regel vier bis sechs Wochen im Voraus) über die bevorstehende Gebührenerhöhung informieren. Wenn Sie ein spezielles Kündigungsrecht nutzen möchten, sollten Sie so schnell wie möglich antworten. Wenn es Ihnen selbst nicht gefällt oder Sie von einem Fachmann begleitet werden möchten, kümmern wir uns um die Frist, bis zu der Sie es kostenlos ausfüllen können. Gerne beraten wir Sie telefonisch oder vor Ort. Alternativ können Sie sich im Anschluss einen konkreten Tarifvergleich machen.

Fragen und Antworten zu Sonderkündigungsrecht bei Strom und Gas