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Trotz Strom abgestellt Anbieter wechseln mit uns

Bitte bei negativer Bonität nur Online wechseln (Kein Telefonservice nutzen)

Maximilian Endres

Experte für Strom und Gas

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eKomi Auszeichnung Stromzentrum
Provenexpert Siegel

Wenn es Probleme mit dem alten Anbieter gibt: Es ist zu wenig Geld für das Bezahlen der Rechnung da oder der Anbieter konnte während des Langzeiturlaub nicht vom Konto abbuchen. Die Gründe mögen sehr vielfältig sein. Wenn der Strom abgestellt wird, so ist das immer eine schwierige und unschöne Situation: „Strom abgestellt Anbieter wechseln“ lautet dann die Devise. Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand, wir können Ihnen in den folgenden Zeilen weiterhelfen.

Ihr Zähler wurde vom Anbieter gesperrt? Jetzt auf eine andere Person anmelden!

Rechtzeitig bei der Androhung der Sperre handeln

Der Kühlschrank brummt nicht, der Fernseher zeigt keine Bilder und die Lichter sind immer schwarz – Stromausfälle sind keine Seltenheit. Laut Monitoringbericht 2017 der Bundesnetzagentur haben Stromversorger im Jahr 2016 328.000 Mal Strom gesperrt. Sie drohten etwa 6,6 Millionen Mal mit den verbundenen Sperrungen. Nicht jede Erinnerung und Mahnung führt also zu einem Stromausfall. Wenn Sie rechtzeitig reagieren, können Sie in der Regel noch die Abklemmen des Zählers vermeiden. 

Droht Ihr Stromanbieter mit der Stromabschaltung, haben Sie den monatlichen Stromabschlag oder andere ausstehende Zahlungen nicht beglichen. Wenn Sie einfach vergessen haben die Rechnung zu bezahlen, dann ist das in Ordnung. Dies kann schon einmal passieren und sollte nicht bestraft werden. Wenden Sie sich schnell an Ihrn aktuellen Anbieter um Missverständnisse auszuräumen. Alternativ können Sie sich direkt bei uns über einen neuen Stromanbieter informieren und gemeinsam mit uns sogar den Stromanbieter wechseln mit Prämie.

Erste Schritte aus der Dunkelheit

Dank Stromzentrum lässt sich ganz einfach handeln und dafür sorgen, dass der Stromanbieter gewechselt werden kann. Wir können weitere Probleme verhindern, wenn Sie uns alle Nötige zukommen lassen. Strom abgestellt Anbieter wechseln muss schnell passieren, damit im Kühlschrank und Tiefkühler die Lebensmittel erhalten bleiben. 

Das Gute am deutschen Markt: Es gibt immer Möglichkeiten, durch die man den Anbieter von Strom trotz eines Abstellens vom Stromzähler wechseln kann. Im Folgenden die wichtigsten Tipps zu der Causa, wie ein neuer Anbieter (Wechsel) möglich ist, weshalb eine Ratenzahlung das Problem lösen könnte und welche Rolle der Stromwechsel Assistent dabei spielt.

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Strom abgestellt Anbieter wechseln – Nützliche Hinweise

Wenn eine offene Rechnung durch den Kunden nicht gezahlt wird, kann der Anbieter dem Kunden den Strom abstellen. Nach dem Mahnwesen und mindestens vier Wochen vor dem Abstellen muss es schriftlich mitgeteilt werden. Die tatsächliche Sperre wird drei Werktage vor der Stromsperre durch den Stromanbieter Deutschland bekanntgegeben. Dabei ist die Stromsperre ein Mittel der Energieversorgung für Kunden welche zum Beispiel ihre Rechnungen für den Haushalt nicht bezahlen und somit in letzter Konsequenz auf ausstehende Zahlungen anwenden kann. Diese Stromspere gilt es zu verhindern!

Zählersperre leider auch beim Gas möglich

Dasselbe kann Ihnen bei Ihrem Gas passieren und die Gassperre bei gleicher Situation nicht bezahlter Rechnungen nach sich ziehen. So wird schlussendlich auch das Gas abgestellt. Wenn das Gas zum Heizen benötigt wird, stellt das natürlich eine große Beeinträchtigung dar. Daher sollte auf die Schreiben zur Ankündigung der Sperre schnellstmöglich reagiert werden. Durch eine Ratenzahlung kann die Sperrung in vielen Fällen aufgehoben werden. Stromzentrum hilft in dieser Situation, einen neuen Anbieter zu finden. 

Alternativ können Sie unterhalb des Textes über den Vergleichsrechner ein neues Angebot einholen. Gerade in dieser Situation werden Sie merken wie essentiell unsere Energieversorgung ist, um uneingeschränkt den Alltag in den heimischen vier Wänden stattfinden lassen zu können.

Wichtige Anlaufstellen bei Problemen mit dem Anbieter

Wenn Sie nicht genug Geld haben, können Sie sich Geld von Freunden oder Verwandten leihen. Wenn Sie ALG II oder Sozialhilfe beziehen, fragen Sie bitte beim zuständigen Jobcenter oder Sozialamt nach Stromschuldendarlehen. Sie können die Schulden mit einem Schlag abbezahlen und den Strom wieder „zum laufen bringen“. Natürlich müssen Sie den Kredit dann an das Jobcenter oder Sozialamt zurückzahlen. Die Sozialberatungsstelle und die Verbraucherberatungsstelle können Ihnen bei der Suche nach Zahlungsmöglichkeiten helfen. Fragen Sie am besten direkt beim Lieferanten nach, wie lange das freischalten dauert. 

Es sollte in der Regel nur einige Werktage dauern, nachdem der Strom- oder Gasanbieter die Zahlung erhalten hat. Hinweis: Zähler sperren und freischalten sind nicht kostenlos. Der Anbieter verlangt 20 bis 100 Euro, um den Strom wieder anzuschalten. Diese Kosten müssen Sie zusätzlich bezahlen. Anbieter können dafür auch Mahngebühren erheben und die Gesamtkosten damit deutlich erhöhen.

Werden Sie aktiv und setzen sich zur Wehr, denn sonst bleibt alles beim Alten. Wir haben schon mit tausenden Kunden die Stromsperre aufgehoben und gleichzeitig zu einem günstigeren Stromtarif verholfen.

Wir sind der helfende Dienstleister in der Not

Wenn eine Stromsperre angekündigt wird, kann die Kontakaufnahme zu uns per Telefon, im persönlichen Gespräch vor Ort oder auch per E-Mail erfolgen. Damit zum neuen Anbieter gewechselt werden kann, benötigen Sie Ihre Zählernummer und den letzten Jahresverbrauch Strom Ihres Haushaltes. Dabei ist es von größter Wichtigkeit, vor dem Einsetzen der Sperre und nach der Ankündigung zu wechseln. Wenn die Sperrung durch den Stromversorger erfolgt, sperrt der Versorger oder Netzbetreiber im Auftrag des Stromanbieters des Kunden den Strom und sorgt zudem dafür, dass der Zähler plombiert wird. Diese Informationen zum Zähler werden folgend der Bundesnetzagentur gemeldet. 

Die besten Angebote des Marktes sind bei uns im Portfolio. Wir achten auf alle wichtigen Daten und berücksichtigen Ihre Wünsche bei der Wahl des neuen Anbieters. Unser Kundendienst ist von Montag bis Freitag für alle Anliegen rund um Ihre Energie zu erreichen. Dieser Support ist besonders beim Wechsel und bei etwaigen Fragen nach Hilfe und Unterstützung zu dem jeweiligen Stromtarif durch Tipps sehr nützlich. 

Mit einem Wechsel die Sperre verhindern

Strom abgestellt Anbieter wechseln ist gar nicht schwer und durch Stromzentrum erfahren Sie eine starke Unterstützung für aktuelle Hürden und zukünftige Fragestellungen. Unsere Auszeichnungen und Bewertungen sprechen für unseren Service. Unser Service kostet Sie nichts und unsere Angebote sind für Strom anmelden selbstverständlich unverbindlich.

Wie immer gilt: Geben Sie nicht auf und holen Sie sich professionelle Hilfe für Ihre Thematik. Stromanbieter mit Prämie trotz Schufa Eintrag gibt es einige auf dem Markt.

Ihr Stromzähler wurde plombiert? Jetzt auf eine andere Person anmelden!

Strom abgestellt und auf einen anderen Namen anmelden

Gerade wenn es schnell gehen muss und die Fronten beim aktuellen Anbieter verhärtet sind müssen Sie auf  alternative Möglichkeiten zurückgreifen. Denn wenn der Strom einmal abgestellt ist, dann bleibt es Nachts dunkel und die Scham wird größer. Allerdings ist die Zählersperrung nichts beschämendes, sondern einfach eine Situation welche eine schnelle Lösung erfordert. Innerhalb von 4-7 Tagen können wir durch eine Neuanmeldung auf einen anderen Namen bei speziellen Versorgern Ihren Strom wieder anschalten. Wichtig ist nur, dass es eine vollständig andere Person sein muss. So klappt es zu 99% einwandfrei bei einer Stromsperre mit einem anderen Namen.

Sie müssen lediglich eine weitere Person aus Ihrem Haushalt oder dem Familienkreis für die Anmeldung hinterlegen. Dazu benötigen wir den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die aktuelle Adresse mit der Nummer des gesperrten Zählers. Teilen Sie uns dazu bitte noch den Verbrauch mit und wir kümmern uns umgehend um die Anschaltung des Strom -und Gaszählers.

Die Stromsperre trotz neuem Anbieter

Wenn der alte Anbieter mit seiner offenen Forderung bei Ihnen keinen Erfolg auf Zahlung sieht, dann droht dieser meist nochmals mit einer Sperrung. Allerdings darf der alte Versorger Ihren Zähler nicht sperren, wenn Sie schon gewechselt sind. Denn Ihr neue Strom -und Gasanbieter ist für die Aufrechterhaltung Ihrer Versorgung zuständig und wünscht weiterhin regelmäßig seine monatlichen Abschläge. Daher ist es sinnvoll, den alten Anbieter in seine Schranken zu weisen und auf sein Recht einwandfreie Versorgung beim neuen Anbieter zu beharren. Somit ist eine Stromsperre trotz neuem Anbieter ausgeschlossen.

Natürlich darf die Stromsperre niemals ohne Ankündigung erfolgen. In Deutschland muss der Anbieter den Kunden rechtzeitig vorher darüber informieren.

Die Stromsperre trotz Kindern oder Krankheit

Eine Stromsperre mit Kindern oder einer chronischen Krankheit ist wirklich eine heikle Situation. Leider zeigen die Anbieter bei einer Sperrung kein „Herz“ und wollen Ihre Forderung durchdrücken. In diesem Fall lohnt sich ein schneller Wechsel und die schnellstmögliche Freischaltung durch den neuen Stromanbieter. 

Der ein oder andere überlegt aus der Not heraus den Zugang zum Stromzähler zu versperren und den Mitarbeiter aufzuhalten. Allerdings muss der Mitarbeiter des örtlichen Stadtwerkes oder des Netzbetreibers seiner Arbeit nachgehen. Im Ernstfall ist dieser dazu verpflichtet seine Aufgabe mit polizeilicher Begleitung durchzuführen.

Welcher Stromanbieter ist Grundversorger in Ihrer Region?

Grundversorger ist immer das Unternehmen, das in Ihrer Region die meisten Stromkunden hat. Dieses Unternehmen beliefert Sie immer dann automatisch, falls kein aktiver Vertrag mit einem anderen Anbieter geschlossen wurde. Haben Sie die Kündigung bei Ihrem letzten Stromanbieter ausgesprochen, so sollten Sie selbstverständlich auch gleich die Anmeldung für einen neuen Stromanbieter vollziehen. 

Sind zwischen Kündigung und Neuanmeldung mehrere Wochen, so werden Sie in der Zwischenzeit vom Energiegrundversorger mit Strom beliefert. Zu beachten sind auch die Kündigungsfrist und die Vertragslaufzeit des bisherigen Vertrages. Der Energie-Grundversorger springt nur dann ein, falls kein aktuell gültiger Vertrag bei einem anderen Energieanbieter geschlossen wurde. Daher ist die Grundversorgung praktisch in der Not, doch kostet Sie ein vielfaches mehr.

Kündigung vom Vertrag

Sie sollten jedem überteuerten Energieversorger kündigen. Zu beachten ist dabei die Kündigungsfrist. Mit dem Stromzentrum können Sie schnell und unkompliziert einen Stromvergleich vollziehen. So können Sie den Strom Vertrag über das Stromzentrum abschließen. Kündigen Sie und Sie können innerhalb von etwa zwei Wochen den Wechsel zum neuen Anbieter vollziehen. Neue Kunden haben viele Vorteile und können unter Umständen sogar einen Stromanbieter mit Prämie trotz Schufa erhalten. Neue Kunden profitieren auch von den günstigsten Angeboten auf dem Markt. 

Ein Wechsel lohnt sich mehrfach. So kann man im Gegensatz zu einem durchschnittlichen Stromenergieanbieter bei einem der günstigsten Stromenergieanbieter bis zu über 300 € im Jahr an Geld einsparen. Wechseln Sie, dann können Sie zu einem Versorger wechseln, der relativ günstig ist. Innerhalb von etwa zwei Wochen kann man wechseln.

Die beste Wahl bei der neuen Anmeldung

Es ist immer besser einen Strom-Vertrag zu einem Stromenergieanbieter zu haben. Falls man auf einen Energiegrundversorger angewiesen ist, kann es sein, dass dieser einen nicht vorteilhaften automatischen Energie-Vertrag bietet. Deswegen sollte man sich eher sofort einen günstigen Energieversorger aussuchen und dort anmelden. Das Stromzentrum hilft weiter. Der Stromwechsel Assistent ist absolut kostenfrei. 

Sie erhalten eine vollständige Übersicht zu den Energieversorgern Ihrer Region. Dabei können Sie direkt vergleichen und nach Stromverbrauch die unterschiedlichen Angebote preislich sortieren lassen. Auch bietet das Stromzentrum eine telefonische Beratung an. Vertrauen Sie diesem Service-Anbieter und bereiten Sie den Energieanbieterwechsel mit dem Stromzentrum vor.

Fragen und Antworten zur Stromsperrung und dem Anbieterwechsel