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Allgemeine Geschäftsbedingungen Stromzentrum

Präambel

1. Das Stromzentrum Einzelunternehmen, Planegger Straße 9a, 81241 München (im Folgenden: Stromzentrum) übernimmt für den Kunden die automatisierte Suche und die Vornahme eines automatisierten Wechselprozesses für Strom- und/oder Gaslieferverträge. Stromzentrum stellt dafür eine Auswahl von günstigeren oder alternativen Energieversorgungstarifen zusammen, unterbreitet dem Kunden eine Auswahlmöglichkeit, kündigt bestehende Vertragsverhältnisse des Kunden mit dem alten Energieversorger und schließt im Auftrag des Kunden preiswerte Energieversorgungsverträge (im Folgenden: „Lieferverträge“) und führt die für den Wechsel erforderlichen Arbeitsschritte durch. Für die Durchführung dieser Leistungen von Stromzentrum bilden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die vertragliche Grundlage.

2. Stromzentrum versteht sich als vom Kunden Beauftragter, um für den Kunden die kontinuierliche Vertragsüberwachung von Lieferverträgen mit Strom und/oder Gas zu übernehmen. Insbesondere steht für Stromzentrum die verlässliche Belieferung des Kunden mit Strom und/oder Gas zu bestmöglichen Konditionen im Vordergrund. Die möglichen Einsparungen des Kunden ergeben sich aus dem Vergleich der Energiebezugskosten ohne Vertragswechsel zu den Energiebezugskosten nach dem Vertragswechsel. Stromzentrum hat an den Einsparungen des Kunden ein erhebliches Interesse. Dadurch kann Stromzentrum die Beratung im Interesse der Kunden durchführen und für Kunden einen günstigen Energiebezugsvertrag abschließen.

I. Anwendungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Stromzentrum und ihren Kunden in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Kunde kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit auf der Internetseite www.stromzentrum.de einsehen und auf Wunsch bei Stromzentrum per E-Mail oder schriftlich anfragen. Stromzentrum stellt diese dem Kunden auf ausdrücklichen Wunsch in elektronischer Form durch Übersendung einer E-Mail an die vom Kunden benannte E-Mailadresse zur Verfügung.

2. Das Angebot von Stromzentrum richtet sich ausdrücklich nur an solche Kunden, die ihre Energieverbrauchsstelle in Deutschland haben und dafür die Leistungen von Stromzentrum beanspruchen. Kunden können sowohl Haushalts- als auch Gewerbekunden oder Industriekunden sein.

3. Beim Zustandekommen und der Abwicklung eines Vertrages gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG vom 11.04.1980) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

4. Andere als diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Stromzentrum werden nicht anerkannt und werden auch kein Vertragsbestandteil, auch wenn Stromzentrum diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

5. Durch die Registrierung und Erstellung eines persönlichen Zugang oder Abschluss auf der Internetseite www.stromzentrum.de stimmt der Kunde der Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Zugleich akzeptiert der Kunde die Datenschutzbestimmungen von Stromzentrum. Diese können in ihrer jeweils aktuellen Version auf dem folgenden Link www.stromzentrum.de/datenschutz eingesehen werden.

II. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

1. Zwischen Stromzentrum und dem Kunden kommt ein Vertragsverhältnis mit dem Inhalt zustande, dass Stromzentrum im Auftrag des Kunden den Wechsel zwischen dem Strom- und/oder Gasliefervertrag (im Folgenden: „Liefervertrag“) übernimmt und alle damit im Zusammenhang stehenden Wechselprozesse abwickelt. Dazu zählen insbesondere das Prüfen möglicher neuer Lieferanten, das Kündigen bestehender Lieferverträge und der Neuabschluss von Lieferverträgen im Namen und im Auftrag des Kunden. Stromzentrum übernimmt selbst keine Belieferung mit Strom und/oder Gas und wird weder Anbieter der Belieferung von Strom und/oder Gas noch der Erbringer der Leistungen im Zusammenhang mit dem Strom- und/oder Gasbezug des Kunden. Stromzentrum versteht sich als unabhängiger Anbieter für die Betreuung von Wechselprozessen des Kunden, die diesem finanzielle Einsparungen oder zukünftige Preissicherheiten in Form von weiteren Preisgarantien beim Strom- und/oder Gasbezug bringen können. Stromzentrum bietet dem Kunden die Möglichkeit zwischen drei von Stromzentrum ausgesuchten Strom- und/oder Gastarifen auszuwählen. Die von Stromzentrum getroffene Auswahl bezieht sich auf den Sieger, Empfehlung von Stromzentrum (im Folgenden: „Bestseller“) und zwei weiteren ausgewählten Tarifen. Der Sieger ist hierbei als das zu empfehlenswerteste Angebot zu verstehen, ohne Berücksichtigung von Kundenbewertungen. Dabei handelt es sich ausschließlich um das empfehlenswerteste Angebot. Unter „Bestseller“ wird eine Auswahl basierend auf den finanziellen Konditionen, der Zuverlässigkeit des konkreten Lieferanten und der Kundenzufriedenheit getroffen. Die Auswahl ist ein Angebot eines Stadtwerks oder traditionellen Energieversorgungsunternehmens mit einer hohen Kundenzufriedenheit und gutem Service.

2. Stromzentrum übernimmt die fortlaufende Überwachung der tariflichen Angebote ausgewählter Strom- und/oder Gaslieferanten auch über den jeweiligen Wechselprozess hinaus. Aufgrund des vorstehend beschriebenen Leistungsumfangs von Stromzentrum kann Stromzentrum keine Garantie dafür abgeben, dass es sich bei den von Stromzentrum gewählten Lieferanten stets um die am Markt mit den günstigsten Angeboten auftretenden Anbieter handelt. Insbesondere steht für Stromzentrum die verlässliche Energielieferung mit einem möglichen Einsparpotenzial unter Berücksichtigung der jeweils angebotenen Boni im Vergleich zu den bestehenden Strom- und/oder Gaslieferverträgen des Kunden im Vordergrund. Stromzentrum wählt für den Kunden keinen Lieferanten aus, für den mehr als ein Kalendermonat im Voraus die Energiebezugskosten zu entrichten sind.

3. Im Falle des Abschlusses eines Liefervertrags kommt ein Strom- und/oder Gasliefervertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Strom- und/oder Gaslieferanten (im Folgenden: „Lieferant“) zustande. Im Rahmen eines solchen Vertragsverhältnisses oder bei weiteren Leistungs- und Vertragsverhältnissen gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten.

4. Dafür erhält Stromzentrum vom Strom- und/oder Gaslieferanten (im Folgenden: „Lieferant“) eine Provision (Vermittlungsentgelt). Stromzentrum wird ausschließlich im Namen und im Auftrag des Kunden tätig.

5. Stromzentrum führt Änderungen an bestehenden Verträgen durch, zu denen der Kunde Stromzentrum beauftragt und die in direktem Zusammenhang mit dem Lieferantenwechsel und der dazugehörigen Vertragsbetreuung stehen. Dazu zählen die Vornahme der regulären Kündigung des bestehenden Liefervertrages sowie Sonderkündigungen aufgrund von Preiserhöhungen, Umzug, Vertrags- und Tarifänderungen und sonstige Mitteilungen, zu denen wir uns im Auftrag des Kunden und in dessen Namen mit dem neuen Anbieter in Verbindung setzen. Um Stromzentrum im besten Interesse des Kunden handeln und eine bestmögliche Vertragsoptimierung durchführen lassen zu können, ist es notwendig, dass der Kunde Stromzentrum über angekündigte Preisanpassungen und vorgenommene Umzüge rechtzeitig vorab informiert.

6. Stromzentrum kann dazu dazu eine E-Mailkennung für den Kunden einrichten, die für die Kommunikation zwischen Stromzentrum und dem Lieferanten verwendet wird und es Stromzentrum ermöglicht, wesentliche Vertragsvorgänge automatisiert zu erfassen. Dies erfolgt insbesondere dann, sofern es in der Kommunikation zwischen den Lieferanten und dem Kunden/Stromzentrum Abwicklungsprobleme geben sollte.

7. Zusätzlich dazu führt die Verarbeitung der uns übermittelten Daten dazu, die Laufzeitverträge des Kunden für Strom und/oder Gas in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und weiteres Verbesserungspotential zu berücksichtigen. Dadurch kann Stromzentrum günstigere Alternativangebote für den Kunden herausfiltern und einen entsprechenden Wechselprozess hin zu einem günstigen Anbieter vornehmen.

8. Die Optimierung erfolgt dadurch, dass Stromzentrum dem Kunden vor jeder Tarifänderung oder dem regulären Ablauf der Vertragslaufzeit ein für den Kunden vorteilhaftes Angebot für den Strom- und/oder Gasbezug unterbreitet, soweit dieses vorhanden ist. Dieses Angebot enthält die drei Angebotsoptionen: Sieger, „Bestseller“ und zwei andere Tarife, aus denen der Kunde eins auswählen kann oder vorab für den Kunden selbst ausgewählt wird. Sagen dem Kunden die übermittelten Angebote nicht zu, kann er diese auch ablehnen und verbleibt in dem alten Vertrag, bis ein neuer Tarif ausgewählt wird. Sofern der Kunde nicht innerhalb von fünf Werktagen (Werktage sind die Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme von bundesweiten Feiertagen) nach Übermittlung der Optimierungsvorschläge durch Stromzentrum eine Auswahl trifft, oder die Angebote oder Tarife ausdrücklich ablehnt, wird Stromzentrum die Änderung der Vertragsbeziehung im Auftrag des Kunden vornehmen. Dazu wählt Stromzentrum in erster Linie den Tarif „Bestseller“ für den Kunden aus. Sollte der Tarif „Bestseller“ nicht zur Auswahl stehen, so wird ein weiterer aus den zwei Alternativ Tarifen gewählt. Im Anschluss daran erfolgt unverzüglich die Versendung der Auftragsbestätigung von Stromzentrum oder vom Strom- und/oder Gaslieferanten (im Folgenden: „Lieferant“)  an den Kunden.

9. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben nach Veranlassung des Lieferantenwechsels ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass der Kunde den Wechsel des Strom- und /oder Gaslieferanten ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung widerrufen kann, in dem der jeweilige Lieferant darüber in geeigneter Weise vom Kunden in Kenntnis gesetzt wird. Eine Mitteilung über den erfolgten Widerruf hat der Kunde an Stromzentrum unverzüglich nach Ausübung des Widerrufsrechts per E-Mail zu übersenden oder in den persönlichen Einstellungen zu hinterlegen.

10. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben nach Veranlassung des Stromzentrum Wechseldienstes ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass der Kunde den Wechseldienst von Stromzentrum ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung widerrufen kann. Eine Mitteilung über den erfolgten Widerruf hat der Kunde an Stromzentrum unverzüglich nach Ausübung des Widerrufsrechts per E-Mail zu übersenden oder in den persönlichen Einstellungen zu hinterlegen.

11.

(1) Kunden von Stromzentrum.de, die unseren Wechselbegleiter-Service für die Vermittlung eines Folgevertrages in Anspruch nehmen, haben Anspruch auf einen Treuebonus in Höhe von 130€. Dieser Bonus wird als Anerkennung für die fortgesetzte Nutzung unserer Dienstleistungen und das Vertrauen in Stromzentrum.de gewährt.

(2) Voraussetzung für den Erhalt des Treuebonus ist, dass der Kunde den Wechselbegleiter-Service von Stromzentrum.de für die Vermittlung eines Folgevertrages nutzt. Der Bonus wird ausschließlich unter dieser Bedingung gewährt.

(3) Der Anspruch auf den Treuebonus entsteht 13 Monate nach dem Datum der Erstbelieferung durch den über Stromzentrum.de vermittelten Energieanbieter und kann bis spätestens 18 Monate nach diesem Datum geltend gemacht werden. Die Auszahlung des Treuebonus erfolgt nach erfolgreicher Bestätigung des Folgevertrages durch den neuen Energieanbieter.

(4) Der Treuebonus wird direkt von Stromzentrum.de an den Kunden ausgezahlt, sobald der Anspruch auf den Bonus entstanden ist und der Folgevertrag erfolgreich bestätigt wurde.

(5) Sollte der Folgevertrag aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von Stromzentrum.de liegen, nicht zustande kommen, verfällt der Anspruch auf den Treuebonus.

(6) Dieser Treuebonus ist eine freiwillige Leistung von Stromzentrum.de und kann jederzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist geändert oder eingestellt werden. Über Änderungen werden die Kunden rechtzeitig informiert.

III. Gerichtsstand

Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist Gerichtsstand München. Stromzentrum ist jedoch berechtigt, den Unternehmer auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Im Falle eines Vertragsabschlusses mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, ist Gerichtsstand München, sofern der Kunde nach Vertragsabschluss mit Stromzentrum seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

IV. SEPA-Lastschriftmandat – Zahlungsabwicklung bei eigener Dienstleistung oder Zusatzprodukten/Zusatzdienstleistungen

1. Im Falle einer möglichen Gebühr durch vorherige Absprache mit dem Kunden kann Stromzentrum zu Zahlungen vom Bankkonto im SEPA-Lastschriftverfahren des Kunden ermächtigt werden einzuziehen. Dazu erteilt der Kunde Stromzentrum ein SEPA-Mandat. Zugleich weist der Kunde sein Kreditinstitut an, die von der Stromzentrum vom Konto des Kunden eingezogenen Zahlungsbeträge einzulösen.

2. Hinweis: Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die zwischen dem Kunden und seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

3. Stromzentrum kann sich zur Abwicklung der Stromzentrum zustehenden Provisionsansprüche eines Dienstleisters bedienen.

V. Vollmachtserteilung

1. Um die erforderlichen Wechselprozesse für den Kunden übernehmen zu können, erteilt dieser Stromzentrum eine widerrufliche Vollmacht, den Kontakt mit dem Strom- und/oder Gaslieferanten aufzunehmen und die Änderung der Lieferbeziehungen veranlassen zu können. Dazu bevollmächtigt der Kunde Stromzentrum sämtliche für die Änderung der Lieferbeziehung erforderlichen Daten des Kunden an den zukünftigen Lieferanten weiterzuleiten. Die konkrete Reichweite dieser Vollmacht ist im Sinne eines transparenten Vorgehens nachfolgend aufgeführt:

Abschluss, Kündigung und Änderung von Lieferverträgen aufgrund von Wechselaufträgen, Preiserhöhungen, Umzügen und sonstigen Vorgängen.
Weitergabe der Bankverbindung an den ausgewählten Lieferanten zur Abwicklung der Lieferbeziehung und, sofern erforderlich, die Zustimmung zur Einziehung der Forderung des Lieferanten. Dazu bevollmächtigt der Kunde Stromzentrum, dem Lieferanten im Namen und im Auftrag des Kunden ein SEPA-Mandat zu erteilen. Dadurch wird dem Lieferanten das Recht eingeräumt, Zahlungen vom Bankkonto des Kunden einzuziehen. Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die zwischen dem Kunden und seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zugleich gelten die jeweiligen vertraglichen Regelungen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten.
Einsichtnahme der beim Anbieter und Betreiber hinterlegten Wechsel- und Vertragsdaten. Dies sind insbesondere Angaben zum Energieverbrauch, der Laufzeit, der Preise, Rechnungen, Online-Zugänge und E-Mailbenachrichtigungen des Lieferanten.
Kommunikation mit dem Versorger zum Erhalt von Vertragsinformationen und zur Vornahme von Vertragsänderungen im Auftrag des Kunden.
Erteilung von Untervollmachten, soweit diese zur Vertragserfüllung erforderlich sind, um die vorstehend benannten Leistungen umsetzen zu können, so dass ein Lieferantenwechsel möglich ist.

2. Die Vollmacht ist solange wirksam, bis sie vom Kunden für die Zukunft widerrufen wird. Durch den Widerruf der Vollmacht kann die „Vertragsoptimierung“ nicht weiter vorgenommen werden und Stromzentrum nimmt keine weitere optimierende Änderung der bestehenden Lieferverträge vor. Für bereits laufende Verträge führt der Widerruf der Vollmacht nicht zu einer Änderung der vertraglichen Pflichten des Kunden. Bereits bestehende Lieferverträge können im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der weiteren vertraglichen Regelungen des jeweiligen Lieferanten beendet werden und müssen vom Kunden selbst vorgenommen werden. Die weitere Ausgestaltung des jeweiligen Vertragsverhältnisses obliegt im Falle des Widerrufs der Vollmacht dem Kunden. Die Vollmacht kann per E-Mail des Kunden an Stromzentrum widerrufen werden.

3. Der Provisionsanspruch von Stromzentrum besteht für die Dauer des noch laufenden Vertragsverhältnisses oder des bereits vorgenommenen Wechsels des Vertragsverhältnisses trotz Widerrufs der Vollmacht bis zur nächsten regulären Kündigungsmöglichkeit des Kunden fort. Stromzentrum wird auf Grundlage des abgeschlossenen Liefervertrages durch den vollzogenen Wechsel des Lieferanten den Provisionsanspruch gegenüber dem Kunden geltend machen.

4. Sollten Sie technische Dinge einschränken, sodass Sie Ihre Unterschrift nicht per PC Maus oder auf Ihrem Touchscreen tätigen können, so erklären Sie sich damit einverstanden, das eine Software ein Zeichen, die Ihre Unterschrift vertritt, in das dafür vorgesehene Feld setzt und somit in Ihrem Sinne rechtliche Gültigkeit erhält. Stromzentrum kümmert sich um den vollständigen Wechsel in Ihrem Sinne höchst verantwortungsvoll. 

VI. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht, Zugriff auf das Angebot, Verbot kommerzieller Nutzung

1. Die Seite sowie die ihr zugrunde liegende Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Bereitstellung zur Nutzung im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt keinen Verzicht auf die Urheberrechte dar. Sämtliche Urheber-, Schutz- oder Nutzungsrechte verbleiben bei Stromzentrum.

2. Nicht erlaubt ist eine kommerzielle Nutzung der bereitgestellten Daten im Verkehr mit Dritten zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit im Bereich der Vermittlung von Leistungsverhältnissen. Dazu zählen insbesondere jede Art von Vermittlungs-, Makler-, Handels- und Informationsdienstleistungstätigkeiten sowie anderer damit im Zusammenhang stehender Geschäfte.

3. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Verbot der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Nutzung gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.000,00 als vereinbart. Stromzentrum ist dabei berechtigt, erst nach mehrmaliger Verwirkung der Vertragsstrafe diese im Ganzen zu verlangen. Die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte zu einer rechtlichen Einheit ist ausgeschlossen (Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs). Unbeschadet der Vertragsstrafe ist Stromzentrum berechtigt, weitere Schadenersatzansprüche geltend zu machen und den Nutzer von der weiteren Inanspruchnahme der angebotenen bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen auszuschließen. Zudem hat Stromzentrum das Recht, weitere Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Beseitigung, geltend zu machen.

VII. Pflichten des Kunden

1. Die angezeigten Tarif- und Anbieterinformationen sowie Empfehlungen basieren auf den vom Kunden übermittelten Daten und Angaben zu den Energieverbrauchsstellen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Stromzentrum zur Verfügung gestellten Daten und dem Ergebnis der Verarbeitung dieser Daten durch Stromzentrum ist der Kunde verantwortlich. Sollten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese vom Kunden übermittelten Daten und Angaben unrichtig sind oder sein könnten, hat Stromzentrum das Recht den erteilten Auftrag nicht zu bearbeiten.

2. Sofern der Kunde Stromzentrum beauftragt, entsprechende Wechselprozesse einzuleiten, ist der Kunde verpflichtet, die erhaltenen Auftragsbestätigungen sowie die Vertragsunterlagen unverzüglich auf deren Korrektheit zu überprüfen. Sollten dabei Fehler bzw. Abweichungen vorliegen, liegt es im Verantwortungsbereich des Kunden, Stromzentrum unverzüglich darüber zu informieren. Erhält der Kunde die Bestätigung über das Zustandekommen eines neuen Liefervertrags direkt vom Lieferanten, so wird dieser Stromzentrum über den Vertragsstart und die Konditionen umgehend informieren.

3. Der Kunde ist verpflichtet, Stromzentrum bei der erstmaligen Beauftragung von Wechselprozessen aktiv über bestehende Kündigungsfristen zu informieren sowie die bestehenden Vertragsgrundlagen zu übermitteln.

4. Sofern der Kunde Stromzentrum mit der automatischen Optimierung der Lieferverträge beauftragt hat, werden die Neuabschlüsse bzw. Änderungen der Lieferverträge oder Kündigungen bestehender Lieferverträge von Stromzentrum ausgeführt. Die Auswahl des neuen Lieferanten erfolgt aufgrund der bei Stromzentrum hinterlegten Informationen im persönlichen Zugangsbereich des Kunden oder per Mail an die hinterlegte E-Mailadresse des Kunden, sowie einer durch Stromzentrum getroffenen Gesamtbewertung der bestehenden Liefervertragskonditionen.

5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die bei Stromzentrum hinterlegte E-Mailadresse ordnungsgemäß funktioniert und diese Nachrichten beim Kunden zur Kenntnis genommen werden können. Insbesondere hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die von Stromzentrum übersandten E-Mails nicht als Spam qualifiziert werden und damit vom Kunden nicht gelesen werden.

VIII. Persönlicher Zugangsbereich und Kommunikation mit dem Kunden

1. Stromzentrum kann für jeden Kunden, der diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt und sich auf Stromzentrum für den persönlichen Zugangsbereich angemeldet hat, ein Benutzerkonto einrichten. Darin werden die Angaben des Kunden im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert: www.stromzentrum.de/datenschutz. Es handelt sich dabei um den Namen, Geburtsdatum, die Anschrift, die Zählernummer, den aktuellen Lieferanten, die Kundennummer des aktuellen Lieferanten/Versorgers und die Bankverbindung des Kunden sowie den Strom- und/oder Gasverbrauch des vorherigen Lieferzeitraums.

2. Die von Stromzentrum angebotenen Leistungen werden nahezu ausschließlich online abgewickelt. Die Kommunikation zwischen Stromzentrum und dem Kunden erfolgt daher per E-Mail, SMS oder Whatsapp. Wechsel der Lieferanten werden per E-Mail bestätigt, die Bestätigung einen Wechsel vorzunehmen erfolgt ebenfalls online per E-Mail, SMS, Whatsapp bzw. über den persönlichen Zugangsbereich. Der Kunde stellt sicher, dass seine Verfügbarkeit über die angegebene E-Mailadresse oder Mobiltelefonnummer sichergestellt ist. Gleichwohl kann Stromzentrum auch telefonisch Kontakt mit dem Kunden aufnehmen, um Abwicklungsdetails zu klären.

IX. Kündigungsrecht

Der Kunde kann den Vertrag mit Stromzentrum zum jeweiligen Ende eines Monats mit einer Frist von vier Wochen ordentlich kündigen. Für den Fall, dass der Kunde mehrere Lieferantenwechsel durch Stromzentrum hat durchführen lassen, so gilt für die Kündigungsfrist der Liefervertrag, der zuletzt endet. Stromzentrum kann den Vertrag jederzeit beenden und das Benutzerkonto des Kunden löschen, wenn der Kunde gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat, insbesondere wenn der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Darüber hinaus ist eine Kündigung jederzeit möglich, wenn der Kunde gegen gesetzliche Regelungen verstößt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Die Kündigung hat für beide Vertragsparteien mindestens per E-Mail zu erfolgen. Die schriftliche Kündigung ist zulässig.

X. Schriftform

Sämtliche Mitteilungen, die zur Abwicklung dieses Vertrages erforderlich sind und elektronisch zwischen Stromzentrum und dem Kunden per E-Mail übermittelt werden, erfüllen alle rechtlichen Anforderungen auf Schriftform. Diese Vereinbarung über die Geltung der Formvorschriften lässt die gesetzlich bestehenden Rechte unberührt.

XI. Verantwortlichkeit, Haftungsbeschränkung

1. Stromzentrum übernimmt die übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und versucht nach bestem Wissen und Gewissen dem Kunden eine Ersparnis oder erneute Preisgarantie für seine Lieferverträge zu erzielen. Stromzentrum gewährleistet jedoch nicht, sämtliche am Markt befindlichen Lieferanten in dem konkreten Angebotsspektrum für die Anbietung der Wechselleistung einzubeziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Stromzentrum Zweifel an der Seriosität eines Lieferanten oder eines konkreten Tarifs oder bestimmte Tarife als für den jeweiligen Kunden als nicht geeignet einstuft (z.B. Sozialtarife oder verbrauchsabhängige Tarife sowie solche mit der Pflicht zur Leistung von Vorauszahlungen im häufigsten Sinne).

2. Stromzentrum ist bei der Ermittlung der Angebote der Lieferanten um ständige Aktualität und Richtigkeit bemüht. Die leistungs- und produktbezogenen Informationen, insbesondere zu Leistungsumfang, Preisen und Konditionen beruhen auf den Angaben der jeweiligen Lieferanten. Stromzentrum unterzieht die Angebote der im Portfolio befindlichen Lieferanten einer regelmäßigen Kontrolle hin auf Aktualität, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben des jeweiligen Lieferanten. Eine Haftung für eine nicht erfolgte Information über geänderte Lieferbedingungen ist jedoch ausgeschlossen, soweit Stromzentrum darauf keine Einflussnahmemöglichkeit hat.

3. Stromzentrum übernimmt keinerlei Haftung für die Verfügbarkeit der am Markt befindlichen Lieferverträge. Die Verantwortlichkeit dafür liegt bei den jeweiligen Lieferanten, mit dem zwischen dem Kunden und dem Lieferanten ein Liefervertrag geschlossen wird oder geschlossen werden soll. Keine der angebotenen Informationen stellt eine Zusage, Garantie oder Zusicherung durch Stromzentrum dar.

4. Stromzentrum haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Stromzentrum oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Stromzentrum beruhen. Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen von Stromzentrum zu vertretenden Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen, haftet Stromzentrum nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des mit Stromzentrum bestehenden Vermittlungsvertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen haftet Stromzentrum nicht.

5. Stromzentrum ist bemüht, die vom Kunden übermittelten Daten und Unterlagen unverzüglich an den Lieferanten zu übermitteln. Sollten jedoch Netzwerkausfälle oder andere technische Störungen auftreten, die außerhalb des Einflussbereichs von Stromzentrum liegen, kann eine rechtzeitige Verarbeitung der Informationen nicht garantiert werden.

6. Stromzentrum haftet nicht für fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden, die unmittelbare Auswirkungen für den Liefervertrag bzw. den Neuabschluss eines Liefervertrages haben. Ebenso scheidet eine Haftung für einen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben nicht abgeschlossenen Liefervertrag aus. Darüber hinaus haftet Stromzentrum nicht für unzureichende oder unterlassene Mitwirkung des Kunden unter Berücksichtigung der in VI. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichneten Pflichten des Kunden.

XII. Datenschutz

Stromzentrum ist die Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit seinen Kunden sehr wichtig. Die aktuellen Datenschutzbestimmungen entnehmen Sie bitte www.stromzentrum.de/datenschutz. Diese sind zudem für Sie auf der Internetseite von Stromzentrum, sowie im persönlichen Zugangsbereich des Kunden hinterlegt.

XII. Haftungsausschluss für Dritte

Für Handlungen Dritter, die nicht der Sphäre von Stromzentrum zugeordnet werden können, haftet Stromzentrum nicht.

XIV. Salvatorische Klausel / Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil einer solchen Bestimmung unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 01.07.2022


Kontakt

Stromzentrum

Samuel Obermeier

Planegger Straße 9a, 81241 München
+49 (0) 8938030889, info@stromzentrum.de

Geschäftsführer

Samuel Obermeier

Informationen zur Online-Streitbeilegung gem. ODR-Verordnung 524/2013

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung. Unsere E-Mailadresse lautet: kontakt@stromzentrum.de

Alternative Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Wir weisen Sie darauf hin, dass Stromzentrum nicht bereit und nicht verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.